Auf der Grundlage der Meldung von RP Online
Da staunte Rechtsanwalt Hans Günter Reinhold (54): Mit einem Durchsuchungsbefehl standen zwei Kripo-Beamte morgens vor seiner Pempelforter Anwaltskanzlei, um nach Pfefferspray zu fahnden und es zu beschlagnahmen.
So die Anordnung einer Amtsrichterin, da Reinhold gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll. Was der Anwalt nicht ahnte: Ein 2007 gekauftes “Reizstoffsprühgerät” zur Abwehr von Tieren muss inzwischen ein Zulassungszeichen aufweisen.
Fehlt das Zeichen (ein Viereck mit den Buchstaben PTB), drohen laut Waffenrecht schon für den Besitz von Hunde-Abwehr-Sprays bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.
hat Dr Schmitz vorgeführt, wie eine saubere Subsumierung erfolgt. Und man sieht, Jura ist kein Sport für Warmduscher. Und der Gesetzgeber sollte vielleicht öfter jemanden fragen, der sich damit auskennt.