Nacktscanner

30. Dezember 2009

Der Widerstand ist dahin, die Nacktscanner kommen. Und auch auf die neu entdeckte Bürgerrechtspartei FD brauchen wir nicht zu hoffen.

Auch die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gisela Piltz betonte gegenüber der RP, dass sich die bisherige Ablehnung ihrer Partei auf die erste Generation der Geräte bezogen habe. „Wenn die Würde des Menschen gewahrt wird, müssen wir zur Sicherheit der Passagiere auch in solche Systeme investieren“, sagte Piltz.

(Quelle: heise.de)

Und man muss ihr natürlich zustimmen. Wenn die Würde des Menschen gewahrt wird, muss man zur Sicherheit der Menschen alles tun. Ich schlage daher auch den Einsatz von Proktologen und Internisten bei der Kontrolle aller Passagiere vor. Auch der Einsatz von Physiognomikern im Sinne eines Cesare Lombroso könnte helfen. Und wenn es helfen kann, warum darauf verzichten?

Und wir brauchen weiterhin bessere Scanner

Und warum am Flughafen aufhören? Die Anschläge von London und Madrid betrafen nicht den Flugverkehr. Auch die deutschen Kofferbomber waren an einem Bahnhof tätig. Im Interesse meiner Sicherheit fordere ich die gleichen Sicherheitskontrollen an allen Bahnhöfen, Bushaltestellen, S-Bahnstation, Fußballstadien und Fußgängerzonen.

Und natürlich brauchen wir Teleschirme in allen Wohnungen. Denn dort werden Verbrechen geplant und Terroranschläge vorbereitet.

Nur zur Erinnerung, der Satz „Wir werden alle sterben.“ stimmt immer. Egal wie viel Überwachung und Kontrolle geschaffen wird.


Nachschlag zur Finanzkrise

23. Dezember 2009

Heribert Prantl hat in der SZ einen wundervollen Kommentar zur juristischen Aufarbeitung der Finanzkrise geschrieben und fragt sich zu Recht, warum plötzlich niemand persönlich für den Schaden haftet.

Der Verfassungsgerichtshof Sachsen hat in einem Urteil vom 28. August 2009 über das Geschäftsgebaren der Landesbank festgestellt: „Die…Betätigung der Sachsen LB auf den Kapitalmärkten war von ihren gesetzlichen Aufgaben nicht mehr gedeckt.“ Nicht gedeckt: An sieben sehr markanten Stellen im Urteil werden solche Gesetzesverstöße festgestellt. Warum sollen dann pflichtvergessene Vorstände und fahrlässige Aufsichtsorgane nicht auf Schadenersatz haften?

Er hat Recht, kaum hat der Steuerzahler den Schaden bezahlt, gehen die Banker wieder zum Altag über und spielen aufs neue mit unserem Geld. Jetzt wissen sie ja, dass ihnen nichts passiert und ihnen auch niemand ihr Spielzeug weg nimmt. Systemimmanent halt.


Twitter gehackt

18. Dezember 2009

Das Internet ist kaputt


Kritik der Klimaerwärmung

16. Dezember 2009

Ich gebe zu, die Achse des Guten ist mir unheimlich. Aber der aktuelle Artikel von Cora Stephan ist besonders unheimlich. Er strotzt nämlich von Vorurteilen und Unverständnis für Wissenschaft. Sie ist der Meinung,

Die neuen Priester, die solches verkünden und mit ihrer Vorhersage des Weltuntergangs ein Milliardenpublikum Gläubiger versammeln, nennen sich Klimaforscher. Wie alle Propheten dulden sie keinen Zweifel an ihren Vorhersagen. Wer sie dennoch äußert, ist ein egoistischer Wicht, ein Beschwichtiger und Verharmloser, ein starrköpfiger Lügner oder schlimmeres, mindestens aber ein bezahlter Agent des Bösen.

Na das nenne ich doch mal nah an den Fakten argumentiert. Nur leider prophezeien die Klimaforscher nicht, sonder werten wissenschaftliche Modelle aus. Und Kritik ist erlaubt und erwünscht. Sie muss nur auf Fakten basieren. Und die sind bei Frau Stephan ehr dünn.

Deshalb soll hier nur ganz am Rande Erwähnung finden, daß in der Tat in Klimadingen kaum präzise Auskünfte möglich sind.

Moment, dass kenn ich doch irgendwo her.

Das Klimageschehen ist komplex und weitgehend unerforscht. Das ist jedem bekannt, der sich mit der Materie beschäftigt.

So schrieb vor kurzem Prof. Gerhard Schulze in einem Essay bei der Welt. Und erhielt dafür den Titel des Klimaschmock des Monats November. Und so kann man bei Primaklima auch detailliert nachlesen, warum die vermeintliche Kritik Unsinn ist. Und das Tolle, die gleichen Ausführungen gelten auch für den Artikel von Frau Stephan. Sie hat sich nämlich leider nicht mit den Fakten und der aktuellen Diskussion beschäftigt sondern nutzt die vermeintliche Gelegenheit, es den Naturwissenschaftlern mal so richtig zu zeigen.

Was mich aber vielmehr beschäftigt, ist die Frage warum die lautstarken Kritiker meist fachfremd und frei von Sachkunde sind. Egal ob es um die Klimaerwärmung, die Bedrohung durch den Teilchenbeschleuniger LHC oder den Weltuntergang im Jahr 2012 geht. Immer glänzen die vermeintlichen Kritiker mit Unkenntnis und der fehlenden Bereitschaft sich tatsächlich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Kritik wird allgemein gegen die Wissenschaftler in ihren Elfenbeintürmen geäußert. Inhaltlich bleibt es meist eine punktuelle Auseinandersetzung mit dem Thema. Naturwissenschaft scheint etwas unheimliches und bedrohliches zu sein. Menschen, die mehr wissen als man selbst, sind suspekt. Schon Gerhard Schröder verwendete die Bezeichnung „Der Professor aus Heidelberg“ für Prof. Kirchhoff abfällig und als Beleidigung.

Frau Stephan z.B. studierte Politikwissenschaften, Geschichte und Volkswirtschaftslehre und promovierte 1976 über die Geschichte der Sozialdemokratie im 19. Jahrhundert. Auch ihre Veröffentlichungen zeigen nicht, dass sie sich besonders mit Klimaforschung oder Naturwissenschaften beschäftigt hat. Sie ist Geisteswissenschaftler. Als solche sollte Sie wissenschaftliche Arbeitsweisen kennen und auch den Wert von Sachkunde zu schätzen wissen. Ohne Beschäftigung mit dem Thema würde ich mich auch nicht hinstellen und z.B. behaupten, ihre Publikationen seinen alle Unsinn.

Wer sich so offensiv und unter Missachtung aller Argumente auf ein fremdes Wissenschaftsgebiet stürzt und glaubt, es besser zu wissen als alle Fachleute, der ist meiner Meinung nach schon nah am Crank. Oder einfach nur ein wissenschaftlich Troll auf der Suche nach PR.


Gestohlene Kunst

15. Dezember 2009

Ägypten fordert die Rückgabe des Steins von Rosetta. Dieser war das zentrale Hilfsmittel bei der Entschlüsselung der Hieroglyphen und befindet sich heute im britischen Museum.
Aber wieso soll man Ägypten den Stein zurückgeben. Schließlich wurde der Stein, wie so viele andere Kunstgegenstände rechtmäßig gestohlen, erbeutet, also auf jeden Fall haben wir die ganzen Objekte und geben sie nicht wieder her. Wo kämen wir denn da hin.

Gute Nachricht am Rande, die 5 Fresken aus dem Grab des Tetiky wurden vom Louvre (Bilder) an Ägypten zurückgegeben.


Vorratsdatenspeicherung

15. Dezember 2009

Heute fand vor dem BVerfG die Anhörung im Verfahren über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) statt. Von allen Seiten wurde über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes diskutiert und wiederholt konnte man, z.B. bei Fefe, lesen:

Mein Eindruck ist, dass das schon alles längst platt wäre, wenn es da nicht dieses EU-Problem gäbe, und damit droht die Regierung auch offen

Was also kann das BVerfG machen, wenn doch die EU-Richtlinie existiert und die VDS vorschreibt. Ist das BVerfG machtlos? Nein.

Solange-II
In seiner berühmten Solange-II-Entscheidung hat das Gericht entschieden

Solange die Europäische Gemeinschaft, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das BVerfG seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 I GG sind somit unzulässig.

(Quelle: www.servat.unibe.ch)

Europäische Grundrechts Carta
Die Frage ist also, ob die EU einen wirksamen Schutz der Grundrechte bietet. Es gibt eine Europäische Grundrechts Carta (EGRC), die die Grundrechte für die EU definiert und im Bereich des Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen ist. In der EGRC wird z.B. in § 8 der Datenschutz explizit als Grundrecht genannt.

Schutz personenbezogener Daten
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der
betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden.
Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die
Berichtigung der Daten zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

Allerdings ist scheinbar gerade der im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung relevante Bereich der Sicherheitspolitik von diesem Schutz ausgenommen.

Damit sprechen (…) für eine Herausnahme der insbesondere die nationale Sicherheit schützenden sowie das Strafrecht betreffenden Datenverarbeitung

(Quelle: Walter Frenz, Handbuch Europarecht: Band 4: Europaische Grundrechte, S. 426)

Damit würde die EGRC eben keinen Grundrechtschutz z.B. gegen die VDS bieten. Auch hat der EuGH sich nicht unbedingt als großer Förderer der Grundrechte gezeigt und in seinen Entscheidungen zu den Terrorlisten zwar deren Rechtmäßigkeit abgelehnt, die entsprechenden Regelungen allerdings nicht für unwirksam erklärt sondern seine Entscheidungen viel mehr auf die konkret verhandelten Fälle begrenzt.

Schlussfolgerung
Folglich sollte das BVerfG meiner Meinung nach in einer Anwendung seiner Solange-II-Entscheidung zu dem Ergebnis kommen, dass der Schutz der Grundrechte im Fall der VDS und bei der gegenwärtigen Lage der Grundrechte in der Eu durch die EU, die EGRC und den EuGH nicht ausreichend gesichert ist und daher selbst eine Entscheidung über die grundrechtswiderigkeit der VDS und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie treffen.

Dies würde nicht bedeuten, dass zukünftig alle EU-Richtlinien vom BVerfG geprüft werden müssen. Es würde allerdings hoffentlich dazu führen, dass zukünftig nicht mehr der Weg über die EU beschritten wird, um Gesetze zu erlassen, die auf nationaler Ebene nicht zu realisieren wären. Es würde auch die Notwendigkeit verdeutlichen, einen adäquaten und umfassenden Schutz der Grundrechte sicherstellen zu müssen. Ein solches Urteil wäre also kein Todesstoß für die EU sondern vielmehr ein Wegweiser und Anreiz, neben den wirtschaftlichen Aspekten auch die Grundrechte stärker zu fokussieren und zu stärken.

Zeit, für Solange-III.


Spaßpartei SPD

12. Dezember 2009

Eine Sensation verbreitet sich durch das Internet. Die SPD ist gegen das Zensurgesetz von Frau von der Leyen. Halleluja, die Demokratie ist gerettet.

Moment mal, wurde das Gesetz nicht im Sommer mit den Stimmen fast aller SPD-Abgeordneter verabschiedet? Natürlich, da war die SPD ja auch noch an der Regierung beteiligt. Nun sind sie in der Opposition und dagegen. Es ist zwar die Regel, dass sich die Oppositionsparteien gegen die Politik der Regierung positionieren. Allerdings dürfte es doch selten vorkommen, dass man sich dabei gegen die eigene, 6 Monate alte Politik stellt.

Hallo ihr Schlafmützen von der SPD, ihr müsst gegen eine Politik stimmen, die von CDU und FDP geplant wird. Nicht gegen eure eigene. Sonst wirkt ihr nämlich ziellos und lächerlich.

Aber mir ist natürlich klar, dass die SPD nur für das Gesetz gestimmt hat, damit sie bei der BILD nicht schlecht dasteht. Blöd nur, dass die SPD nun im Netz schlecht dasteht. Und das Internet hat mehr Leser als die Bild. Und was hier steht wird nicht mit der nächsten Ladung Altpapier entsorgt, sondern zur nächsten Wahl wieder sorgsam hervorgeholt und euch wieder vorgelegt. Ich wünsche schon jetzt viel Spaß.


Ex-Pirat

2. Dezember 2009

Über das Blogpost von Aaron ist bereits viel geschrieben worden. Ich werde es nicht wiederholen. Ich halte das Posting für populistischen Unsinn. Schlimmer aber noch finde ich, dass sich in den Reihen der Piraten genügend Menschen finden, die das Geschriebene auch noch gut finden. Es gibt zwar einige Grundsatztexte in denen die Piraten sich für Menschenrechte und gegen totalitäre Prinzipien aussprechen, aber mir scheint es, dass das nur Lippenbekenntnisse sind und man sich lieber nicht mit dem Thema beschäftigen will, um keine Stimmen zu verlieren.
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber wenn man unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit beginnt andere zu beleidigen und herab zusetzten, dann findet das Grundrecht dort seine Grenze. Auch wenn die Herabsetzungen in schöne Worte verpackt sind, so ändert es doch nichts am Inhalt. Und diesen Inhalt kann und will ich nicht mittragen.
Die Ziele Datenschutz und Bürgerrechte trage ich noch mit, aber mehr nicht.
Ich habe mich zum letzten Mal für die Piraten entschuldigt.